TTT – Kommentar zu FAZ, SZ, Stern u.s.w. gleichlautend: „Bayerische Staatsoper: Hohe Auslastung seit Spielzeitbeginn!“ Honorierte Werbung oder redaktionelle Recherche?
Beispiel: FAZ 12.4.2024 https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bayerische-staatsoper-hohe-auslastung-seit-spielzeitbeginn-19648768.html
Siehe auch mind. 18 identische Publikationen im Sammellink unter – Bayerische Staatsoper: Hohe Auslastung seit Spielzeitbeginn – (Link zu lang, bitte Text anklicken!)
Die weithin exerzierte Eigendarstellung des Intendanten der Bayerischen Staatsoper wird in zahlreichen Publikationen als redaktionell veröffentlicht, ohne Hinweis auf werblichen, vermutlich bezahlten Charakter. Damit eröffnet sich eine Frage an den „Deutsche Presserat, der „Freiwilligen Selbstkontrolle“ der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein, sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse.“
Hinweise auf tatsächliche verkaufte Karten zum Vollpreis etc. fehlen überall, sodass Mutmaßungen z. B. nach verschenkten oder sogen. Steuer – Karten u. a. (sehr stark ermäßigt) zulässig erscheinen, auch dem Ursprung in bloßem Zuruf durch Serge Dorny, dem Intendanten, entstammen könnten, etc. Wieviel Vollpreis – Kartenverkäufe wurden denn tatsächlich realisiert?
Keinerlei Quellenverweise und damit fehlender Nachweis der tatsächlichen Gegebenheiten sind in dieser Form üblicherweise Werbung, bei behaupteter faktischer Wichtigkeit in Wahrheit gegenstandslos. Einhaltung ethischer Standards scheint für diese Medien kaum noch Kriterium – angefangen bei sorgloser Übernahme identischer gefakter Werbetexte in redaktioneller Aufmachung.
Mindenstens 18 x gleiche, gefakte Werbetexte in redaktioneller Aufmachung als mglw. Tricky – Leistungsbilanz einer Selbstbespiegelungskampagne des Intendanten zur Forcierung der Vertragsverlängerung in bundesweit maßgeblichen Publikationen? Skandal oder Alltag?
„Was sagt das Gesetz?
Übertreibungen in der Werbung sind erlaubt. Wichtig ist, dass die Werbung dem Durchschnitts-Verbraucher eindeutig erkennbar ist. Sonst wird die Advertising-Maßnahme als irreführend eingestuft und fällt damit unter die Verbote. … zumindest über die empirischen Gegebenheiten eines Produktes wahrheitsgetreu aufgeklärt werden müssen. … Besonders nachteilig ist es .., wenn diese Angelegenheit vor Gericht kommt.“ (aus: https://www.junico.de/magazin/wahrheitsgehalt-wahrheit-luegen-werbung)
Wenn also Fakten zu identischer Presse „Hohe Auslastung …“ nicht den tatsächlichen Umständen entsprechen, mit fehlenden Quellenangaben Fakten verschleiern oder nicht reell, keine von Recherchen geprägte redaktionellen Berichte sondern multiplizierte gefakte Werbung sind, drohen juristische Probleme. Nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Gem. TTT – Recherche genügt nur „Crescendo“
(https://crescendo.de/news-12-04-2024-bayerische-staatsoper-mit-abozahlen-wie-vor-corona/)
journalistischer Sorgfalt mit zumindest seriöser Quellenangabe. Somit könnten angebliche Rekordzahlen offensichtlich aus der Luft gegriffen sein, weil jegliche Nachweise fehlen. Crescendo: „Bei der Untersuchung der Ludwig-Maximilians-Universität haben 9.297 Besucher einen Online-Fragebogen vollständig ausgefüllt.“
Bei angeblichen 600.000 Besuchern p.a. wären das 1,54 %! Nötige Differenzierung zu dieser etwas schrägen Betrachtung s.u.! Z. B. sind Opern-Abonnements mit sechs Vorstellungen / Spielzeit zu berücksichtigen.
Allerdings bleibt die Tendenz bei hier genannten 1,54 % unverrückbar und damit blieben sogar echte Aussagen der „Untersuchung“ nicht repräsentativ.
Fehlende Angabe zum Fachbereichs der Universität (Statistik, Kunst/ Musik, Gesellschaftswissenschaft, Wirtschaft, etc.) erstaunt dann schon. Wie wichtig „vollständig ausgefüllt“ ist, erklärt sich aus allgemeiner Unkenntnis der vollständigen Inhalte dieser vorgeblich wissenschaftlich akademischen universitären Leistung, die offensichtlich als reale Erscheinungsform keinen Titel hat, unbekannt ist.
9.297 unkontrollierbare angebliche Besucher (der Staatsoper oder der Universitäts – Seite?) können auch x – beliebig und mehrfach Aktivierte sein. Wer so im Internet aktiv wird, ist nicht zu kontrollieren und Dorny war immer in der Lage Heerscharen zu aktiveren.
So sollen bei Premieren schon Hundertschaften rekrutierter „Freunde der Staatsoper“, Fördervereine, Mitarbeiter von Sponsoren – Unternehmen gesichtet worden sein, denen abgesperrte Bereiche in den Räumen vor dem Zuschauerraum reserviert wurden, deren Applaus dann auch erwartungsgemäß ausfiel.
Somit genügt diese „Untersuchung“ einer deutschen Universität ohne analytische, wissenschaftlich statistisch fundierte Aussagen keiner Akzeptanz. Erstaunlicher Weise auf die universitäre Bezeichnung „Studie“ verzichtend, ist sie auch juristisch nichtig.
Mediadaten: „Mit rund 600.000 Gästen, die jährlich etwa 450 Vorstellungen besuchen, sowie einer Auslastung von über 95 Prozent, gehört die Bayerische Staatsoper zu den renommiertesten Opernhäusern weltweit.“ https://www.staatsoper.de/mediadaten
Vorweg: folgende Zahlenspiele führen nur zu einem Ergebnis: die Mediadaten bzgl. Auslastung wirken unstimmig verwirrend!
Man sollte den Verwaltungsdirektor der Bayer. Staatsoper, Roland Schwab, fragen, der für solche Aussagen mithaftend ist!
600.000 Besucher (ohne Unterscheidung nach Bezahlern oder …) bei je 2.101 Sitzplätzen der Münchner Staatsoper werden mit 95 %ige Auslastung (1.996 Sitzplätze) vorgetragen. Daraus könnte man 300 Spieltage bei je 1 Aufführung /Tag errechnen. Bei 450 Aufführungen resultierten daraus aber im Durchschnitt 1.333 besetzte Plätze / Vorstellung.
So wird es bei 450 Aufführungen mit 600.000 Zuschauern mehrere Aufführungen / Tag geben. Nur im Nationaltheater (2.101 Plätze) kämen wir auf 945.450, bei 95 %iger Auslastung somit auf 898.177 Zuschauer.
Da vermutlich auch Aufführungen im Prinzregenten-Theater u. a. einbezogen sind, kommen bei großzügigem Abzug von 20 % (jede 5 Vorstellung fände nicht im Nationaltheater statt) auf 756.360 sogen. Besucher (des Hauses oder der Vorstellungen?). Nach dieser m. E. konservativen Rechnung sind das sogar 156.360 oder 26 % mehr Besucher als von Herrn Dorny ausgewiesen. Rechnet man diese Besucherzahl auf die behauptete 95 %ige Auslastung um, käme man auf eine Auslastung von weit über 100 %, nämlich auf 121 %.
Diese Betrachtung erhebt keine Anspruch auf Exaktheit, zeigt allerdings die Tendenz der Vorgaben zu Zahlenspielen einer gefälligen Beliebigkeit, um gewünschte Erfolge darzustellen, unabhängig von jeder Wirklichkeit.
Ist das alles mutig oder suizidal?
Tim Theo Tinn 14. April 2024